Restentmilbung im Dezember

Auch wenn die Winter tendenziell milder werden, lässt sich eine abschließende Varroabehandlung – die sogenannte Restentmilbung – so durchführen, dass die Bienenvölker im kommenden Frühjahr nicht gefährdet sind. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Völkern einen möglichst milbenarmen Start ins neue Jahr zu ermöglichen. Grundsatz bleibt: Es wird nur behandelt, wenn die Diagnose einen über der Schadensschwelle liegenden Befall zeigt. Liegt der Milbenbefall im Dezember unterhalb dieses Grenzwerts, wird keine Behandlung vorgenommen.

Für die Restentmilbung setze ich auf das Verdampfen von Oxalsäure und verzichte mittlerweile auf die Träufelmethode, da diese für die Bienen weniger schonend ist.

Bei Völkern mit sehr starkem Milbenbefall – also einem Befallsgrad von mehr als 10% – kann zwar noch behandelt werden, doch eine Rettung ist in diesem Stadium kaum mehr möglich. In solchen Fällen liegt die Ursache meist beim Imker selbst: Wer im Dezember noch große Mengen Milben im Volk hat, hat die Spätsommerpflege und die Herbstkontrollen vernachlässigt. Solche Versäumnisse führen oft zu Problemen in der nächsten Saison. Auch nach der Behandlung sollte der Erfolg überprüft werden, selbst wenn keine weiteren Maßnahmen geplant sind. Dazu wird der Milbenabfall für eine Woche kontrolliert. Fallen in dieser Zeit etwa 80% der zuvor anhand des natürlichen Milbenfalls geschätzten Milben, war die Behandlung wirksam.

Nach der Wintersonnenwende am 21. Dezember beginnen die Völker wieder mit der Brutaufzucht – ab diesem Zeitpunkt sind keine Varroabehandlungen mehr sinnvoll. Ab 01.Januar sogar nicht mehr zulässig!